Wichtige Meldeinformationen!!!
Sehr geehrte Vereinsvertreter,
aus gegebenen Anlass und den Erfahrungen der letzten Jahre, möchten wir einige Informationen zum Meldeverfahren für die 12. Deutschen Kurzbahnmeisterschaften der Masters zur Kenntnis geben.
Der Meldeschluss ist auf den 05.11.2022 um 24:00 Uhr datiert.
Hier gilt ausschließlich der Punkt 4.5 der Ausschreibung. Nach Ablauf des Meldeschlusses wird es keine Um- und Nachmeldungen mehr geben. Ausgenommen sind Beanstandungen. (siehe Punkt 4.7) Hinzu kommen alle beschriebenen Voraussetzungen, die einen Start verhindern können.
4.5 Meldungen
Die Meldungen sind entsprechend der WB ausschließlich als DSV6-Datei zusammen mit dem Meldebogen DSV-Form 101 und der Meldeliste DSV-Form 102 per Mail an nachstehende Meldeanschrift zu richten. Es ist je Verein nur eine Kontaktadresse gültig. .
Bei der Abgabe der Meldungen müssen die Vereins-ID, die ID des Landesschwimmverbands und die persönliche ID aller gemeldeten Schwimmer (auch alle potentiellen Staffelteilnehmer) angegeben werden. Unvollständige Meldungen oder Meldungen mit nachweislich falschen Angaben werden zurückgewiesen.
4.7 Meldeschluss
Es werden alle Meldungen berücksichtigt, die bis Samstag, den 5.11.2022 um 24.00 Uhr bei der Meldeanschrift online eingetroffen sind. Den meldenden Vereinen wird innerhalb von 24 Stunden nach Meldeschluss eine Meldebestätigung mit Angabe der Starts pro Aktiven an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Sollte die Meldebestätigung innerhalb von 24 Stunden nach Meldeschluss ausbleiben, hat der meldende Verein umgehend selbstständig Rücksprache bei der Meldeanschrift zu halten. Erfolgt keine eigenständige Kontaktaufnahme bis spätestens 48 Stunden nach Meldeschluss gilt die Meldung als nicht abgegeben.
Beanstandungen zu den aufgenommenen Meldungen müssen bis spätestens 48 Stunden nach Meldeschluss an den Ausrichter erfolgen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Andreas Feldmann
Vizepräsident SVMV